Für welche der aufgezählten Tätigkeiten ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ebenfalls anwendbar?
vorherige Frage nächste FrageNein, für die Tätigkeit eines Testamentsvollstreckers gilt das RVG nicht. Das ergibt sich aus§ 1 Abs. 2 RVG.
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