Wo ist die Selbstverwaltungsgarantie der Gemeinden normiert?
vorherige Frage nächste FrageRichtig. Art. 28 Abs. 2 GG regelt, dass die Gemeinden berechtigt sind, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln.
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