Wo ist die Selbstverwaltungsgarantie der Gemeinden normiert?
vorherige Frage nächste FrageDiese Antwort ist leider falsch. In Art. 20 Abs. 2 GG ist niedergelegt, dass die Staatsgewalt vom Volk ausgeht und von diesem in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Legislative, Exekutive und Judikative ausgeübt wird.
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