Bei welchem Karnevalsgeschehen bejahte die Rechtsprechung eine Haftung aus § 823 Abs. 1 BGB?
vorherige Frage nächste FrageFalsch, das Oberlandesgericht Düsseldorf verneinte in diesem Fall eine Schadensersatzpflicht des Besuchers. (Urt. v. 17.08.2001, Az. 22 U 26/01).
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