Welche Art des Arrests regelt das Jugendgerichtsgesetz nicht?
vorherige Frage nächste FrageNein, denn der Freizeitarrest ist eine gesetzlich anerkannte Art des Jugendarrestes, siehe § 16 Abs. 1, 2 GG. Sein Vollzug findet in Freizeitarresträumen getrennt nach Geschlechtern statt.
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