Welche vermögensrechtlichen Wirkungen hat die Eröffnung des Insolvenzverfahrens?
vorherige Frage nächste FrageRichtig, der Insolvenzschuldner bleibt nach wie vor Eigentümer der Insolvenzmasse. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über die Insolvenzmasse geht jedoch auf den Insolvenzverwalter über, vgl. § 80 InsO.
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