Ein Ehepartner kann sich nur dann wirksam verpflichten, über sein Vermögen als Ganzes zu verfügen, wenn der andere Ehegatte zustimmt, § 1365 BGB. Nehmen Sie an, ein Grundstück macht das gesamte Vermögen aus, wann braucht es eine Zustimmung?
vorherige Frage nächste FrageNein, für die Einräumung eines Vorkaufsrechtes ist keine Zustimmung des anderen Ehegatten notwendig.
Nächste Frage oder andere Antwort wählen
Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.