Welche deliktsrechtliche Vorschrift gehört nicht zu den drei "Generalklauseln" im Deliktsrecht?
vorherige Frage nächste FrageDas stimmt nicht! Auch § 826 BGB ist eine solche Generalklausel. Nach dieser sehr weit gefassten Norm ist derjenige ersatzpflichtig, der in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einem anderen vorsätzlich einen Schaden zufügt.
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