Welche deliktsrechtliche Vorschrift gehört nicht zu den drei "Generalklauseln" im Deliktsrecht?
vorherige Frage nächste FrageLeider nein, bei§ 823 II BGB handelt es sich um eine der Generalklauseln, die eine Ersatzpflicht bei Verstoß gegen ein Schutzgesetz festlegt.
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