Testen wir einmal ihr Latein: Welche Leistungskondiktion regelt der § 812 BGB nicht?
vorherige Frage nächste FrageRichtig. Die "condictio ob turpem vel iniustam causam" ist die Kondiktion wegen Verstoßes gegen gute Sitten oder gegen ein gesetzliches Verbot. Sie ist in § 817 S. 1 BGB geregelt.
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