Testen wir einmal ihr Latein: Welche Leistungskondiktion regelt der § 812 BGB nicht?
vorherige Frage nächste FrageNein. Die "condictio ob causam finitam" ist die Kondiktion wegen späteren Wegfalls des rechtlichen Grundes (§ 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 BGB).
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