Viele BGB-Normen verweisen auf die bereicherungsrechtlichen Vorschriften der §§ 812 ff. BGB. In der Regel sind dies Rechtsfolgenverweisungen. In welchem Fall liegt jedoch eine Rechtsgrundverweisung vor?
vorherige Frage nächste FrageKorrekt! Dieser enthält einen auf Bereicherungsrecht verweisenden Anspruch für denjenigen, der nach den §§ 946 ff. BGB einen Rechtsverlust erleidet. Dies ist die von uns gesuchte Rechtsgrundverweisung.
Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.