Im Rahmen seiner Personalauswahl hat der öffentliche Arbeitgeber einen eingeschränkt gerichtlich überprüfbaren Beurteilungsspielraum. Welche der folgenden Aussagen ist in Bezug auf beamtenrechtliche Konkurrentenstreitigkeiten fehlerhaft?
vorherige Frage nächste FrageVollkommen korrekt! Gegen die Ernennung des Konkurrenten ist keine Verpflichtungsklage, sondern vielmehr eine Anfechtungsklage zu erheben. Ziel des Unterlegenen ist zunächst einmal, dass sein Konkurrent nicht die gewünschte Stelle durch Ernennung erhält. Vergleichen Sie hierzu das zentrale Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 4. November 2010 (Az. 2 C 16/09).
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