Welche der folgenden Kündigungsarten gibt es nicht?
vorherige Frage nächste FrageDoch. Die betriebsbedingte Kündigung liegt vor, wenn ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer aus dringenden betrieblichen Gründen nicht weiter beschäftigen kann (§ 1 Abs. 2 S. 1 KSchG).
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