Die betriebliche Übung – zum Beispiel die wiederholte Auszahlung von Weihnachtsgeld – ist gewohnheitsrechtlich anerkannt. Wie heißt die Theorie, mit der das Bundesarbeitsgericht sie herleitet?
vorherige Frage nächste FrageRichtig. Nach der Vertragstheorie des BAG ist das wiederholte Verhalten des Arbeitgebers (zum Beispiel die jährliche Auszahlung von Weihnachtsgeld) ein konkludentes Vertragsangebot auf zukünftige Fortführung dieses Verhaltens.
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