Zu den exakten Begrifflichkeiten der §§ 280 ff. BGB: Die unberechtigte Abweichung einer Partei von Inhalt und "Programm" eines Schuldverhältnisses ist eine …?
vorherige Frage nächste FrageRichtig!
Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.