Ebenfalls aus dem Arbeitsrecht stammt die Rechtsfigur des faktischen Arbeitsverhältnisses. Wann liegt ein solches vor?
vorherige Frage nächste FrageVoll ins Schwarze, so ist es. Die Rechtsfigur wurde entwickelt, damit der Arbeitnehmer einen vertraglichen Anspruch auf Vergütung der abgeleisteten Tätigkeit hat und nicht nur einen vergleichsweise schwachen Bereicherungsanspruch.
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