Heißt es im Anhang 1 der Verordnung EG Nr. 509/2006 tatsächlich "Spaghetti Bolognese besteht aus exakt 100 28 cm langen Spaghettinudeln garniert mit einer fleischig-würzigen Tomatensauce"?
vorherige Frage nächste FrageNein, das ist dort nicht geregelt, aber ein Italienbezug hat die Verordnung definitiv… !
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