Heißt es im Anhang 1 der Verordnung EG Nr. 509/2006 tatsächlich "Spaghetti Bolognese besteht aus exakt 100 28 cm langen Spaghettinudeln garniert mit einer fleischig-würzigen Tomatensauce"?
vorherige Frage nächste FrageKorrekt, Sie haben uns durchschaut – das ist dort nicht geregelt!
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