Was ist keine verkehrswesentliche Eigenschaft – bezogen auf eine Person – sodass auch kein Eigenschaftsirrtum nach § 119 Abs. 2 BGB vorliegt?
vorherige Frage nächste FrageKorrekt, denn eine Schwangerschaft ist lediglich ein vorübergehender Zustand und daher keine verkehrswesentliche Eigenschaft einer Person. Vgl. BAG, Urt. v. 06.02.1992, Az. 2 AZR 408/91.
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