Wie ist es rechtlich zu bewerten, wenn der "Miet-"Weihnachtsmann die Kinder wider Erwarten zum Weinen bringt und so die Festtagsstimmung ruiniert?
vorherige Frage nächste FrageRichtig. Der "angemietete" Weihnachtsmann muss nicht dafür geradestehen, wenn er ohne Verschulden die Kinder verängstigt oder die Kinder ihn enttarnen und so die Weihnachtsstimmung dahin ist.
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