Wie ist es rechtlich zu bewerten, wenn der "Miet-"Weihnachtsmann die Kinder wider Erwarten zum Weinen bringt und so die Festtagsstimmung ruiniert?
vorherige Frage nächste FrageFalsch. Seine Leistung dürfte auf diese Weise wohl nicht vertragsgemäß erfüllt haben – das beurteilt sich aber nicht nach Mietrecht, sondern eher nach Dienst- oder Werkvertragsrecht, je nachdem, was vereinbart war.
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