13. Einer der in § 338 StPO unter den absoluten Revisionsgründen genannten Gründe wird vom BGH wie ein relativer Revisionsgrund behandelt. Es ist dann also ausnahmsweise eine Art von Beruhensprüfung vorzunehmen. Welcher ist gemeint?
vorherige Frage nächste FrageNein, das meinen wir nicht.
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