3. Aus Art. 28 Abs. 2 GG lassen sich bestimmte Hoheitsrechte der Gemeinde ableiten. Welche der folgenden Hoheiten gehört grundsätzlich nicht dazu?
vorherige Frage nächste FrageKorrekt. Für diesen Bereich haben nicht die Gemeinden, sondern die Länder die Verwaltungskompetenz.
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