3. Aus Art. 28 Abs. 2 GG lassen sich bestimmte Hoheitsrechte der Gemeinde ableiten. Welche der folgenden Hoheiten gehört grundsätzlich nicht dazu?
vorherige Frage nächste FrageNein, leider falsch. Gemeinden können im Rahmen der Bauleitplanung eigenverantwortlich Bebauungspläne aufstellen.
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