Aus welcher dieser Normen lässt sich nicht auf die Existenz des Abstraktionsprinzips schließen?
vorherige Frage nächste FrageDoch, strenggenommen ergibt sich auch aus dieser Norm, dass Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft nicht das gleiche sind. Zumindest ist die Norm also ein Indiz für die Existenz des Abstraktionsprinzips.
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