Aus welcher dieser Normen lässt sich nicht auf die Existenz des Abstraktionsprinzips schließen?
vorherige Frage nächste FrageLeider doch. Dort steht etwas von der Verpflichtung zur Verschaffung des Eigentums. Das lässt zumindest darauf schließen, dass es noch ein weiteres Rechtsgeschäft braucht. Zumindest ist die Norm also ein Indiz für die Existenz des Abstraktionsprinzips.
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