7. Personen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität sind am Gleis häufig auf Hilfeleistungen angewiesen. Welche Erleichterung ergibt sich für diese mit der aktualisierten Verordnung ab dem Jahr 2023?
vorherige Frage nächste FrageRichtig! Bisher waren noch mindestens 48 Stunden vorgesehen, ab 2023 sind es noch 24 Stunden – und wünschenswert wären in Zukunft sicherlich wenige Stunden vorher. Allerdings: In der Praxis bekommt man an deutschen Gleisen nicht selten auch bei kurzfristigerer Anmeldung oder spontan Hilfeleistungen. Die genannten Fristen entsprechen allerdings der gesetzlichen Regelung (Art. 24).
Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.