Um das Examen gut zu bestehen, "muss" man keine Urteile auswendig lernen. Das eine oder andere höchstrichterliche zu kennen, ist aber durchaus nicht verkehrt. Was ist Ihnen aus den vergangenen Monaten im Gedächtnis geblieben?
Ein Widerrufsrecht aus § 312 g BGB steht demjenigen, ...
nächste FrageNein, das hat die Rechtsprechung nicht so gesehen.
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