Um das Examen gut zu bestehen, "muss" man keine Urteile auswendig lernen. Das eine oder andere höchstrichterliche zu kennen, ist aber durchaus nicht verkehrt. Was ist Ihnen aus den vergangenen Monaten im Gedächtnis geblieben?
Ein Widerrufsrecht aus § 312 g BGB steht demjenigen, ...
nächste FrageRichtig! Der BGH musste einen derart gelagerten Fall neulich entscheiden. Für eine Analogie fehle es an einer planwidrigen Regelungslücke und eine Bürgschaft falle nicht unter den in § 312 Abs. 5 legaldefinierten Begriff der Finanzdienstleistung. Um die Argumentation nachvollziehen zu können, muss man sie natürlich nachlesen: unter Aktenzeichen XI ZR 219/19.
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