Mietrecht ist im Examen ein absoluter Klassiker. Formularmäßig lässt sich nach der BGH-Rechtsprechung nicht vereinbaren, dass der Mieter ohne Gegenleistung an einer ihm unrenoviert hinterlassenen Wohnung Schönheitsreparaturen vornehmen muss. Wenn der bisherige mit dem neuen Vermieter aber eine Renovierungsvereinbarung trifft und dafür einen angemessenen Ausgleich zahlt, dann…
vorherige Frage nächste FrageDazu machte der BGH keine Ausführungen.
Nächste Frage oder andere Antwort wählen
Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.