Mietrecht ist im Examen ein absoluter Klassiker. Formularmäßig lässt sich nach der BGH-Rechtsprechung nicht vereinbaren, dass der Mieter ohne Gegenleistung an einer ihm unrenoviert hinterlassenen Wohnung Schönheitsreparaturen vornehmen muss. Wenn der bisherige mit dem neuen Vermieter aber eine Renovierungsvereinbarung trifft und dafür einen angemessenen Ausgleich zahlt, dann…
vorherige Frage nächste FrageNein, das stimmt nicht. Der BGH hat anders entschieden.
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