Berufsbild: Richter oder Anwalt im Sportrecht

Nach dem Abp­fiff geht die Arbeit los

von Benjamin ScholzLesedauer: 7 Minuten

Für Anwälte oder Richter im Sportrecht ist die Erreichbarkeit an den Wochenenden und den Randstunden des Tages essenziell. Um in diesem Rechtsgebiet zu bestehen, brauchen sie aber vor allem viel Ahnung von der Branche.

Samstag, 17:30 Uhr: Kurz nach Abpfiff der Nachmittagsspiele der Fußballbundesliga klingelt regelmäßig das Handy von Prof. Christoph Schickhardt. Die Anrufer sind Manager von Fußballmannschaften, bei denen ein Spieler einen Platzverweis erhalten hat, in deren Stadion es zu Zuschauerausschreitungen gekommen ist oder die überlegen, Einspruch gegen die Spielwertung einzulegen – etwa, weil sie sich durch eine Entscheidung des (Video-)Schiedsrichters benachteiligt fühlen. 

Schickhardt ist einer der bekanntesten deutschen Sportrechtsanwälte. Seitdem er 1983 als Anwalt angefangen hat, hat er eine sieben-Tage-Woche und ist durchgängig erreichbar. "Die harte Schreibtischarbeit mit großen Schriftsätzen mache ich meistens ganz früh morgens, spät abends oder am Wochenende", sagt Schickhardt. Und selbst in den durchschnittlich drei Wochen Urlaub, die er im Jahr macht, ist Schickhardt nie ganz weg, sondern immer für seine Mandanten erreichbar. "Meine Kinder erzählen immer noch davon, wie ich früher morgens im Hotel Faxe verschickt habe, als es noch keine E-Mail gab", erzählt er. "Es gab nie eine Zeit völliger Entspannung und Ruhe."

Anzeige

Leidenschaft für den Sport

Diese Arbeitsbelastung mit ständiger Erreichbarkeit erfordert absolute Leidenschaft für den Job – und für den Sport. Mit 19 Jahren schon fing Schickhardt als freiberuflicher Sportjournalist an. Während des Referendariats arbeitete er dann aber in einer Kanzlei in Ludwigsburg in der Nähe von Stuttgart und blieb anschließend dort. "Ich habe nie ernsthaft überlegt, mich einer Großkanzlei anzuschließen oder nach Frankfurt, München oder Berlin umzuziehen", sagt Schickhardt.

Seine Kontakte aus seiner früheren Tätigkeit sollten ihm den Weg in den Fußballbusiness ebnen. "Es fing sofort an, dass ich mit Bundesligaspielern vom Karlsruher SC, die ich als Sportjournalist schon kannte, in Kontakt getreten bin", erinnert er sich an seine ersten Schritte als Anwalt. "Nachdem der Verein dann mehrere Verfahren vor dem Arbeitsgericht verloren hatte, fragte mich der damalige Präsident, ob ich nicht für sie anwaltlich tätig sein möchte." Schickhardt hat sich seinen Namen in der Branche also von der Pike auf erarbeitet. Am Anfang fuhr er für Fälle mit einem Streitwert von damals 2.000 D-Mark über 600 Kilometer von Ludwigsburg nach Hamburg. Das ist mittlerweile anders. "Die großen Clubs holen uns jetzt, wenn sie große Probleme haben", erzählt Schickhardt.

Für mehrere Bundesligisten wendete er vor dem Ständigen Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen bereits erfolgreich den Entzug der Bundesligalizenz ab. Wie in anderen Branchen des Geschäftslebens, ersetzt dieses Verfahren den Gang vor die ordentlichen staatlichen Gerichte.

Eine eigene Gerichtsbarkeit für den Sport

Die zunehmende Professionalisierung des Profisports führt aber auch dazu, dass Schickhardt und seine Kollegen Fußballvereine bei der Abwicklung von Spielertransfers, bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, bei der Durchführung von Mitgliederversammlungen, beim Ticketing oder in urheberrechtlichen Fragen vertreten. Viele Vereine haben mittlerweile allerdings auch schon eine eigene Rechtsabteilung für derartige Fragen.

Eine Besonderheit des Sportrechts ist dagegen die Sportgerichtsbarkeit der einzelnen Verbände. Ihnen unterwerfen sich die Vereine, in der Regel kraft Satzung oder Zulassungsvertrag. Der Deutsche Fußballbund (DFB) hat das Sportgericht als Ausgangsinstanz und das Bundesgericht als Rechtsmittelinstanz für verbandsrechtliche Streitigkeiten. Hier wird über Strafen für Zuschauerausschreitungen, Sperren nach Platzverweisen in den obersten drei Spielklassen und Einsprüche gegen die Spielwertung entschieden.

Doch während die Beteiligten das materielle Zivilrecht anwenden, ist der Ablauf des Verfahrens der Strafgerichtsbarkeit nachgebildet. Zunächst leitet der DFB-Kontrollausschuss ein Ermittlungsverfahren ein und fordert die betroffenen Vereine oder Spieler zur Stellungnahme auf. Anschließend stellt der Kontrollausschuss das Verfahren ein oder stellt einen Strafantrag. Stimmen der Verein oder Spieler zu, erlässt das Sportgericht in aller Regel einen entsprechenden Strafantrag. Andernfalls entscheidet der Einzelrichter. Gegen die schriftliche Einzelrichterentscheidung können die Betroffenen innerhalb von 24 Stunden Einspruch einlegen, dann kommt es zu einer mündlichen Verhandlung vor dem Sportgericht.

Unabhängige Richter im Ehrenamt

Der Vorsitz des DFB-Sportgerichts in ein Ehrenamt. Dieses nimmt seit 2007 der ehemalige, inzwischen pensionierte Vorsitzende Richter der Großen Strafkammer am Landgericht (LG) Mainz, Hans E. Lorenz, wahr. Er und Schickhardt kennen sich aus vielen Verfahren – kleinen wie großen. "Natürlich erinnere ich mich ganz besonders an die schwierigen Sachen wie das Relegationsspiel zwischen Fortuna Düsseldorf und Hertha BSC, das für den Hauptstadt-Klub einschneidende Konsequenzen hatte", blickt Lorenz auf eines der bekanntesten Verfahren aus dem Jahr 2012 zurück.

Beim Entscheidungsspiel um den letzten verbliebenen Platz in der Fußballbundesliga lief in Düsseldorf bereits die Nachspielzeit. Es stand 2:2 – ein Ergebnis, das Düsseldorf zum Aufstieg reichte. Die Berliner brauchten unbedingt ein Tor, als die Fans der Heimmannschaft plötzlich den Platz stürmten, weil sie irrtümlich glaubten, das Spiel sei vorbei. Die Partie stand vor dem Abbruch, konnte nach minutenlanger Unterbrechung aber fortgesetzt werden.

Hertha BSC zog vertreten durch Rechtsanwalt Schickhardt vor das DFB-Sportgericht und forderte ein Wiederholungsspiel. Sieben Stunden wurde in Frankfurt am Main verhandelt, bevor Hans E. Lorenz und zwei Beisitzer entschieden: Das Spiel wird nicht wiederholt. Die Entscheidung hielt auch der Berufung vor dem DFB-Bundesgericht stand. Zwar hätten die Berliner weiter juristisch kämpfen können, theoretisch wäre ihnen auch nicht der Weg vor die ordentlichen Gerichte versperrt gewesen.

Sie taten dies aber nicht, weil sie ihre Erfolgsaussichten als gering einschätzten. Schickhardt begründet dies mit der Qualität der Sportgerichtsbarkeit: "Das Verfahren dort ist rechtsstaatlich und ordentlich und die Richter sind unabhängig." Die ordentlichen Gerichte akzeptierten die Verbandsautonomie und prüften Verfahren nur auf Verstöße gegen den ordre public, also bei Nichtbeachtung rechtsstaatlicher Grundsätze. Schickhardt hat bereits rund 800 Fälle vor dem DFB-Sportgericht verhandelt, ohne dass ihm ein solcher Fall untergekommen ist: "Der Vorteil ist, dass dort Fachleute entscheiden, die aus dem Fußball kommen und Juristen sind."

Zwei Instanzen in wenigen Tagen

Ein weiterer wichtiger Gesichtspunkt ist die Schnelligkeit des Verfahrens: Innerhalb weniger Tage wird das Verfahren bei Bedarf in zwei Instanzen geführt. "Ansonsten würde der Wettbewerb behindert", erklärt Lorenz. "Dann würde der deutsche Meister 2020 womöglich erst im Sommer 2021 feststehen." Die Hauptarbeitstage am DFB-Sportgericht sind der Montag und der Dienstag. Für ehrenamtliche Richter wie Lorenz erfordert das auch ein hohes Maß an Selbstorganisation.

Auch zu seiner aktiven Zeit als Vorsitzende Richter in Mainz lagen ihm in der Regel am Montagnachmittag nach einen Spielwochenende in der Regel die entscheidungserheblichen Tatsachen vor. "Ich habe dann entweder noch am Montag oder am Dienstag schon um 7 Uhr morgens das Urteil abgesetzt, ehe um 9 Uhr die Sitzung am Landgericht begann", erzählt Lorenz. "Zum Ausgleich habe ich damals noch mehr Sport gemacht als heute und bin regelmäßig gejoggt." Im Durchschnitt nimmt sein Ehrenamt in der Woche zwei Stunden effektive Arbeitszeit in Anspruch. Mehr Aufwand bringen die jährlich sieben bis acht mündlichen Verhandlungen vor dem Sportgericht mit sich.

Akzeptanz durch Branchenerfahrung

Auch Lorenz teilt Schickhardts Einschätzung, dass seine früheren Erfahrungen aus der Fußballbranche zu einer erhöhten Akzeptanz bei den Betroffenen geführt haben. "Viele Leute, mit denen ich später zu tun hatte, wie die Fußballtrainer Jürgen Klopp oder Bruno Labbadia, kenne ich noch aus der Zeit, als sie Spieler waren und ich Reporter."

Denn auch Lorenz fing als 19-Jähriger als Sportreporter beim Südwestrundfunk (SWR) an und arbeitete insgesamt 30 Jahre nebenberuflich im Journalismus. Über Willi Hess, den Onkel von Jürgen Klopp, kam er 1984 zum Verbandsgericht des Südwestdeutschen Fußballverbandes, einem reinen Berufungsgericht mit zehn bis zwanzig Verhandlungen pro Saison in den Abendstunden.

Doch unabhängig davon, ob er vor dem Sportgericht über eine Spielsperre verhandelt oder als Strafrichter am LG Prozesse leitete – Lorenz führt die Verfahren immer gleich und ist um einen lockeren Spruch nie verlegen. "Es muss in allen Verfahren, auch den schwierigsten und traurigsten, irgendwann mal gelacht werden, ohne dass man den Ernst der Sache aus dem Blick verliert", lautet sein Credo.

Vom Referee zum Dopingexperten

Doch nicht nur der Fußball hat seine eigenen Verfahren, wenngleich er häufig die anderen Sportarten in den Schatten stellt. Diese Erfahrung macht Prof. Dr. Jan F. Orth, der selbst im Fußball sozialisiert wurde. Er ist Vorsitzender der 15. Großen Strafkammer am LG Köln und seit vielen Jahren gefragter Sportrechtsexperte. Denn in seiner Freizeit dreht sich mittlerweile fast alles um sportrechtliche Fragen.

Mit 14 Jahren fing er als Fußball-Schiedsrichter an. "Ich hatte eigentlich überhaupt nicht vor, die Verbindung zwischen Jura und Sport zu ziehen", sagt Orth. "Sport war für mich immer ein Ausgleich zu Jura." Irgendwann kamen jedoch immer mehr Anfragen zu sportrechtlichen Themen. "Dabei habe ich festgestellt, dass es in diesem Bereich viele faszinierende und noch ungeklärte Rechtsfragen gibt", blickt Orth zurück.

Eine der spannendsten Sportrechtsfragen war für ihn die Sperre der deutschen Eisschnellläuferin Claudia Pechstein wegen Dopings durch den CAS, den internationalen Sportgerichtshof im schweizerischen Lausanne. Als die Sportrichter die Sanktionierung aufrechterhielten, zog Pechstein vor den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof – und unterlag.

Gerade für das Zusammenspiel zwischen Grundrechten und Sanktionen hat Orth nach eigener Aussage ein besonderes Faible. Diese Thematik wird vor allem in Dopingfragen virulent. Orth hat sich in diesem Bereich zu einem gefragten Experten entwickelt und ist deswegen seit 2016 auch Schiedsrichter am Deutschen Sportschiedsgericht in Köln. Das Gericht wurde 2008 von der Nationalen Anti-Doping Agentur (NADA) eingerichtet und entscheidet über verschiedene Arten sportrechtlicher Streitigkeiten. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf Sanktionen wegen Dopingverstößen.

Verbesserungswürdige Work-Life-Balance

Umfang und Dauer von Verfahren sind laut Orth sehr unterschiedlich – ähnlich wie in der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Seine Work-Life-Balance hält er allerdings für verbesserungswürdig. Denn er ist auch noch Schriftführer der "Zeitschrift für Sport und Recht", Beisitzer im DFB-Bundesgericht und Mitglied des Disciplinary Boards der International Ice Hockey Federation (IIHF) – einem Verbandsgericht vergleichbar mit der UEFA-Disziplinarkommission. Eishockey ist für Orth eine "faszinierende Sportart" - und als Sportjurist hat er sowieso alle Sportarten gleich gern.

"Vieles im Bereich des Sportrechts geht mir mittlerweile gut von der Hand", sagt Orth. "Deswegen schaffe ich vielleicht bei gleicher Zeit mehr als andere." Für das neue Jahr hat er sich dennoch vorgenommen, den Fokus mehr auf die wesentlichen Dinge zu legen. "Die Corona-Pandemie hatte auf mich wie auf viele andere Menschen den positiven Einfluss, dass ich entschleunigt habe." Doch zu einer 40-Stunden Woche oder einem freien Wochenende wird auch die Absicht zur Entschleunigung im Sportrecht wohl nie führen.

Auf Jobsuche? Besuche jetzt den Stellenmarkt von LTO-Karriere.

Thema:

Sport

Verwandte Themen:
  • Sport
  • Profisport
  • Rechtsanwälte
  • Gerichte
  • Ehrenamt

Teilen

Ähnliche Artikel

Newsletter