Elektronisches Anwaltspostfach

Der­zeit nicht in Kanzlei-Soft­ware inte­grierbar

Lesedauer: 1 Minuten
Anwälte, die eine Kanzleisoftware nutzen, werden das besondere elektronische Anwaltspostfach frühestens ab dem 2. Halbjahr 2017 nutzen können. Das teilte der Software Industrieverband Elektronischer Rechtsverkehr am Freitag mit. 

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In einer Stellungnahme vom Freitag lässt der Software Industrieverband Elektronischer Rechtsverkehr (SIV-ERV) wissen, dass eine Integration des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) in Kanzleisoftware bislang nicht möglich ist. Zwar ist das Anwaltspostfach Ende November mit fast einem Jahr Verspätung live gegangen, eine technisch hinreichend aufbereitete Schnittstelle zum beA und die notwendige Testumgebung stehen aber laut dem Interessenverband der Hersteller von Kanzlei-Software noch nicht zur Verfügung. Obgleich die für das beA verantwortliche Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) nach eigenen Angaben das System im September technisch fertig gestellt hatte, wird sie nach Auskunft des Verbands erst zum Jahreswechsel 2016/17 ein Testsystem bereitstellen, mit dem die Softwarehersteller richtig mit der Integration beginnen können. Nach Abschluss einer gemeinsamen Phase der Erprobung und Qualitätssicherung soll die BRAK nach LTO-Informationen eine Art Abnahme machen und die Schnittstelle im Anschluss in den Echtbetrieb gehen. Die Anwälte werden nach Angaben des SIV-ERV, dem die größeren Hersteller von Kanzlei-Software angehören, das Postfach "jedoch keinesfalls vor dem 2. Halbjahr 2017" aus ihrer Kanzlei-Software heraus nutzen können.  pl/LTO-Redaktion

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