Amtsgericht Bremen

Adresse und Kontaktdaten:

Amtsgericht Bremen
Ostertorstr. 25-31
28195 Bremen

Tel.: (04 21) 3 61-0
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Amtsgericht Bremen - Aktuelle Nachrichten, Urteile und Beschlüsse

LG-Bezirk: Bremen

Amtsgericht Bremen - Hintergrundinfos

Das Amtsgericht Bremen ist die Eingangsinstanz innerhalb des Instanzenzugs der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Dazu gehören alle Gerichte, denen auf der Grundlage des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) Streitigkeiten aus dem Bereich des Zivilrechts oder Strafsachen zugewiesen sind. Innerhalb des Instanzenzugs folgen nach dem Amtsgericht Bremen als erster Instanz das Landgericht Bremen, das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen und der Bundesgerichtshof (BGH) mit Sitz in Karlsruhe als höchste Instanz.

Amtsgericht Bremen

Das Amtsgericht Bremen der Adresse Ostertorstraße

Das Amtsgericht Bremen und seine sachliche und örtliche Zuständigkeit

Sachlich zuständig ist das Amtsgericht Bremen für zivilrechtliche und strafrechtliche Streitigkeiten sowie für Familiensachen und für die sogenannte "freiwillige Gerichtsbarkeit". Neben dem Amtsgericht gibt es noch Fachgerichte, die der außerordentlichen Gerichtsbarkeit angehören und für Urteil in besonderen Verfahren zuständig sind. Das sind das Arbeitsgericht, das Verwaltungsgericht, das Sozialgericht und das Finanzgericht.

Das Amtsgericht Bremen ist außerdem zuständig im Bereich von Insolvenzverfahren sowie in allen Angelegenheiten des Handelsregisters.

Von einigen Ausnahmen abgesehen ist das Amtsgericht Bremen örtlich zuständig für die Stadt Bremen, nämlich die Stadtteile Woltmershausen, Walle, Vahr, Strom, Seehausen, Schwachhausen, Östliche Vorstadt, Osterholz, Obervieland, Oberneuland, Neustadt, Mitte, Huchting, Horn-Lehe, Hemelingen, Häfen, Gröpelingen und Findorff.

Die verschiedenen Abteilungen des Amtsgerichts Bremen

Das Amtsgericht Bremen besteht aus verschiedenen Abteilungen, die mit jeweils einem Richter besetzt sind. Dazu gehören Insolvenz- und Mahnsachen, Betreuungs- und Familiensachen, Nachlasssachen, Straf- und Zivilsachen sowie Abteilungen, die sich mit der Zwangsvollstreckung und der Zwangsversteigerung befassen sowie das Grundbuchamt und das Registergericht.

In Familiensachen urteilt der Richter über eine Vielzahl von Streitigkeiten. Dazu gehören beispielsweise Ehescheidungen sowie Entscheidungen über Ehegatten- und Kindesunterhalt, Verfahren auf Kindesherausgabe sowie Verfahren auf Feststellung oder Anfechtung der Vaterschaft. Die Abteilung Nachlasssachen ist unter anderem befasst mit der Erteilung von Erbscheinen, mit der Entgegennahme und Rückgabe von Testamenten sowie deren Aufbewahrung und mit der Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen.

Amtsgerichte in Deutschland - Zuständigkeit, Stellung, Besonderheiten

Zuständigkeiten der Amtsgerichte

Die deutschen Amtsgerichte zählen zu der sog. ordentlichen Gerichtsbarkeit. Das heißt, dass sie gleichermaßen für Fälle des Straf- und des Privatrechts zuständig sind. So wenden sich beispielsweise Gläubiger, die offene Forderungen an Schuldner haben, an das Amtsgericht, um das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten. Auch bei Mietstreitigkeiten, in Nachlassfällen, Vollstreckungsangelegenheiten sowie in Fällen des Familienrechts wird das Amtsgericht tätig. Voraussetzung ist jedoch, dass sich der Streitwert unter der Grenze von 5.000 Euro bewegt.

In Strafsachen besteht ebenfalls eine Grenze, bis zu derer das Amtsgericht zuständig ist: nur bis zu einem möglichen Freiheitsentzug von weniger als 4 Jahren ist zuständig, darüber hinaus nicht. Wird eine drohende Sicherheitsverwahrung oder aber die Einweisung in eine psychiatrische Klinik als Option erkennbar, verliert das Amtsgericht ebenfalls seine Zuständigkeit.

Stellung der Amtsgerichte

Ein Amtsgericht ist grundsätzlich als Gericht erster Instanz zu betrachten. Ihm übergeordnet folgen das Landesgericht, das Oberlandesgericht sowie letztlich der Bundesgerichtshof. Diese Instanzen werden durchlaufen, sobald eine Partei nach einem durch das Amtsgericht gesprochenen Urteil in Revision geht. Das bedeutet, dass das nächsthöhere Gericht zur erneuten Überprüfung des Urteils erster Instanz auffordert. Welches der übergeordneten Gerichte dann zuständig ist, hängt maßgeblich auch vom Gegenstand des Rechtsstreits ab.

Besonderheiten der Amtsgerichte

Das Amtsgericht ist neben Rechtsstreitigkeiten auch das jeweils für die entsprechende Gegend zuständige Registergericht. Das heißt, dass hier sowohl das Handelsregister geführt wird, als auch, dass das Genossenschaftsregister sowie das Vereins- und Güterregister hier geführt werden. Zudem zählt auch das Grundbuchamt zu dem jeweiligen Amtsgericht vor Ort, einzige Ausnahme ist hier das Bundesland Baden-Württemberg. Auskünfte aus dem Insolvenzregister sind für alle Bürgerinnen und Bürger online einsehbar.

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