Auch hier beanstandete der AGH den Hinweis auf die "Dr. Riemer Gruppe" sowie das Motiv selbst. Die Werbung mit dem an den nackten Füßen eines Toten baumelnden Etikett könne man nur reißerisch nennen; Informationsgehalt habe sie keinen. Daran ändere auch die Behauptung des Anwalts nichts, dass das Bild angeblich keinen Toten darstellen soll, sondern einen Patienten, der zur OP vorbereitet wird. "Wenn das tatsächlich sein Ziel war, so hat er es verfehlt", stellen die Richter trocken fest.
Bild: Martin Riemer, Adressdaten durch LTO unkenntlich gemacht