Wichtige Leitsätze
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist ein heikles Thema. Das Problem ist oft, dass die Handelnden nicht einmal merken, dass ihre Äußerungen oder Berührungen von den Betroffenen als ungebührlich empfunden werden.
Aufklärung tut also Not. Und die Gerichte tragen dazu wesentlich bei – auch das Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein. Wenn Arbeitnehmer nur ein paar amtliche Leitsätze der norddeutschen Richter zu einer Entscheidung aus dem Jahr 2006 verinnerlichen, können sie viele Fehler vermeiden (Urt. v. 27.09.2006, Az. 3 Sa 163/06):
1. Nicht nur das körperliche Berühren der Brust ist geeignet, eine sexuelle Belästigung darzustellen. (…)
2. Für die Bewertung einer Handlung als sexuelle Belästigung kommt es nicht auf eine etwaige "Attraktivität" der Betroffenen an. (…)
4. Für die Frage der Bewertung einer Handlung als sexuelle Belästigung ist das Bildungsniveau der betroffenen Person unbeachtlich. Ebenso ist nicht von Bedeutung, ob die Arbeitnehmerin Bild-Leserin ist und manchmal einen burschikosen Umgangsstil zeigt.
(Bild: fotolia - c Pictures news)