Gassi gehen an Bord
Der Kläger hatte für sich und seine Frau eine Kreuzfahrt zum stolzen Preis von 13.085 Euro gebucht. Später verlangte er unter anderem deshalb eine Minderung des Reisepreises, weil ein von einem Künstler eines Showprogramms mitgeführter Hund zweimal täglich auf dem Passagierdeck "sein Geschäft verrichtete".
Das AG Offenbach am Main zeigte sich tierlieb (Urt. v. 06.02.2009, Az. 340 C 29/08). Der gerügte Vorgang sei "mehr oder minder unausweichlich" gewesen, Gesundheitsgefahren hätten nicht bestanden. Daher ergebe sich auch kein Anspruch auf Minderung. Das ist nachvollziehbar – nicht nur für Tierfreunde.
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