Allein der Vorwurf der Vergewaltigung kann das Ende einer bis dahin erfolgreichen TV-Karriere bedeuten. Da fällt ein späterer Freispruch kaum mehr ins Gewicht. Was nach einer Vorbemerkung zum Fall Jörg Kachelmann klingt, passt ebenfalls auf den Fernsehmoderator Andreas Türck. Auch dieser musste sich damit abfinden, zwar nicht verurteilt, jedoch auch nicht rehabilitiert worden zu sein.
Die Staatsanwaltschaft hatte Türck vorgeworfen, eine junge Bankangestellte in einer Nacht im August 2002 auf einer Frankfurter Brücke zum Sex gezwungen zu haben. Zunächst glaubten die Ankläger noch, ausreichende Beweise vorweisen zu können: Das vermeintliche Opfer habe sich bald nach der Tat an Dritte gewandt und den Tathergang geschildert. Von einer Anzeige habe sie zunächst zwar abgesehen, doch es fehle ein Motiv zur Falschaussage.
Während des Prozesses 2005 musste die Staatsanwaltschaft schließlich selbst einsehen, dass zu wenig für die Schuld des TV-Stars sprach. Denn noch in derselben Nacht hatte das vermeintliche Opfer einen Bekannten angerufen und ihm von der angeblichen Vergewaltigung erzählt. Dieser gab vor Gericht allerdings an, die Bankangestellte habe bereits wenige Wochen vor der besagten Nacht eine Vergewaltigung erfunden. Die Frankfurter Staatsanwaltschaft beantragte schließlich selbst einen Freispruch, nachdem auch ein Gutachten die Glaubwürdigkeit der jungen Frau in Frage gestellt hatte. Am 8. September 2005 sprach das LG Frankfurt Türck aus Mangel an Beweisen frei. (Bild: © CC BY-SA 3.0)