Praxisgerechte Gesetze
Erheblich praxisgerechter als die San-José-Schildlaus-Bekämpfungsverordnung ist da schon die Strafprozessordnung (StPO).
Wenn man z.B. wissen will, was man machen soll, wenn man einen bereits bestatten Toten untersuchen muss, hilft § 87 Abs. 3:
"Zur Besichtigung oder Öffnung einer schon beerdigten Leiche ist ihre Ausgrabung statthaft."
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