Das Reich im BGB
Auch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) finden sich Formulierungen, die eigentlich schon längst die Sprachpolizei auf den Plan rufen müssten. Vielleicht ist diese aber noch immer damit beschäftigt, Kinderbücher zu zensieren oder die Formerly-known-as-Zigeunersauce umzubenennen.
Dabei finden sich auch 65 Jahre nach Gründung der Bundesrepublik im BGB noch immer Vorschriften, in denen von Verkehrsanstalten des Reichs (§ 979 Abs. 1), Reichsbehörden (§§ 981, 982), Reichsanstalten (§§ 981, 982) und dem Reichsfiskus (§ 981 BGB) die Rede ist. An ihre Stelle sind die Bundesbehörden und Bundesanstalten getreten.
Am Aufwand kann es nicht liegen. Wie schnell sich Regelungen ändern lassen, beweist der Gesetzgeber immer wieder eindrucksvoll, wenn es um die Erhöhung der Abgeordnetenvergütung geht. Vielleicht haben die Parlamentarier einfach nicht gemerkt, dass die Bundesrepublik an die Stelle des Deutschen Reichs getreten ist. Möglicherweise, weil der Bundestag im Reichstag sitzt.
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