Entscheiden statt repräsentieren: Andreas Voßkuhle
Andreas Voßkuhle ist seit 2008 und auf Vorschlag der SPD Richter des Bundesverfassungsgerichts. Unmittelbar gleichzeitig mit seiner Berufung wurde er zum Vorsitzenden des 2. Senats und Vizepräsidenten ernannt. 2010 trat er die Nachfolge des nun pensionierten Hans-Jürgen Papier an, und wurde im Alter von 46 Jahren zum mit Abstand jüngsten Präsidenten in der Geschichte des höchsten deutschen Gerichts. Vor seiner Berufung an das BVerfG war Voßkuhle Rektor der Freiburger Uni; einer politischen Partei gehört er nicht an.
Die wohl wichtigsten Entscheidungen, die der 2. Senat unter Voßkuhles Vorsitz getroffen hat, betreffen das Verhältnis von Deutschland zu Europa: 2009 bestätigte er den Lissabon-Vertrag als im Wesentlichen mit dem Grundgesetz vereinbar, 2012 weigerte er sich, die Pläne zur Eurorettung im einstweiligen Rechtsschutz zu durchkreuzen, und ließ den zugrunde liegenden Fiskalpakt zwei Jahre später auch im Hauptsacheverfahren passieren. Wenig Begeisterung seitens der Politik erntete der Senat hingegen mit zwei Entscheidungen, mit denen er zunächst die Fünf-, und später auch die Drei-Prozent-Klausel für die Europawahl kippte.
2012 war Voßkuhle als möglicher Nachfolger von Bundespräsident Christian Wulff im Gespräch, lehnte den Posten jedoch nach kurzer Bedenkzeit ab. Warum auch selbst Bundespräsident werden, wenn man doch als Richter über dessen Befugnisse entscheiden kann?
Bild: John Macdougall/AFP