Bundesfinanzhof (BFH)
Der Bundesfinanzhof in München ist die höchste Instanz in Streitigkeiten des Steuer- und Zollrechts. Er untersteht seit 1970 dem Bundesjustizministerium und entscheidet auch über Fragen des Berufsrechts der Steuerberater sowie – zunächst verblüffend – des Kindergeldes, da dieses neben der offenkundigen sozialrechtlichen Komponente zugleich die Freistellung des Kinderexistenzminimums von der Einkommensteuer betrifft. Nicht zuständig ist der BFH für Steuerstrafsachen, welche der ordentlichen Gerichtsbarkeit zugeordnet sind.
Der BFH besteht aus elf nach Sachzuständigkeiten aufgeteilten Senaten. In der lediglich zweigliedrig aufgebauten Finanzgerichtsbarkeit entscheidet der BFH als Beschwerde- bzw. Revisionsgericht über Rechtsmittel gegen Urteile der Finanzgerichte. In steuerrechtlichen Verfahren vor dem BVerfG gibt er zudem eine Stellungnahme ab.
Er ist im selben Gebäude untergebracht, in dem von 1918 bis 1945 der Reichsfinanzhof residierte. Präsident des Bundesfinanzhofs ist seit 2011 Rudolf Mellinghoff, der dafür Ende Oktober 2011 vor Ablauf seiner regulären Amtszeit aus dem Bundesverfassungsgericht ausschied.
Foto: Bundesfinanzhof, München; Oliver Raupach, CC BY-SA 2.5, Quelle, Zuschnitt & Skalierung durch LTO