Der Parlamentarier als Schaf, der Verfassungsjurist als Hirte?
In seiner 2015 abgeschlossenen Dissertation "Der U.S. Supreme Court als Hüter des Kongresses?" geht Martin Paus den verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Ausübung der "auswärtigen Gewalt" durch die Exekutive der USA nach. "Auswärtige Gewalt" kann ein weites Feld sein: Kann der US-Präsident beispielsweise als "Commander in Chief" Rüstungsbetriebe unmittelbar kraft Verfassungsrechts unter direkte militärische Aufsicht stellen, um einen Lohnarbeitskampf in Kriegszeiten zu unterbinden? Entfällt damit ein Entschädigungsanspruch der Unternehmer?
Harry Truman unternahm diesen Versuch in Zeiten des Korea-Kriegs. In anderen Beispielen von Ausübung "auswärtiger Gewalt", dort wo keine Eigentumsinteressen berührt sind, fällt die Motivation von Parlamentariern und Richtern, die "auswärtige Gewalt" zu kontrollieren, weniger hartnäckig aus.
Das gilt nicht nur für die US-Verfassungsrechtsprechung. Auch für die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts stellt sich die Frage, ob sie, beispielsweise in der Politik der Euro-Sicherung, wirklich so "parlamentsfreundlich" ist, wie die Karlsruher Verfassungshirten behaupten.
Der Flüchtling auf Wanderschaft, die Währung in den Händen der Eurokraten und die Erdatmosphäre – vieles, was den deutschen Bürger politisch erhitzt, wird zwischen "Weltinnenpolitik" und "auswärtiger Gewalt" verhandelt. Orientierung zum juristischen und politischen Rahmen bietet:
Martin Paus: "Der U.S. Supreme Court als Hüter des Kongresses? Das checks-and-balances-System der auswärtigen Gewalt vor dem Hintergrund des Ansatzes des BVerfG". Dissertation Bonn, 2015. Veröffentlicht im Nomos-Verlag 2015.