2. Fraglich ist …
Es geht freilich auch anders herum. Manchem bieten der Gutachtenstil und die übrigen Eigenheiten des juristischen Sprachgebrauchs ein lang ersehntes Ventil innerer Entfaltung, aus dem neu errungene Weisheiten bis weit in den privaten Lebensbereich heraussprudeln. Da werden Kommilitonen, Freunden und Verwandten ungefragt Spontanvorträge gehalten, die die juristischen Nuancen alltäglicher Handlungen ans Licht bringen sollen. Leider ist das Ergebnis oft wenig erhellend, dafür sprachlich gespreizt bis kurz vorm Zerreißen. Wer sich selbst dabei ertappt, Sätze häufiger mit "Man könnte argumentieren, dass" oder "Fraglich ist, ob…" zu beginnen, bei dem ist eigentlich nur noch fraglich, wie lang der Freundeskreis das mitmacht. Man könnte argumentieren, dass ein rascher Studienwechsel für alle Beteiligten das kleinere Übel bedeuten würde.
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