4. Abstraktionssprinzip – Wieso weshalb warum?
Der A hat das Eigentum an seinem Commodore 64 durch Abschluss eines Kaufvertrages an den B übertragen. Dieser Satz sollte spätestens nach den ersten paar Semestern Zivilrecht in den Ohren schmerzen. Weil er das Abstraktionsprinzip missachtet - und weil man einen C64 verdammt noch mal nicht verkauft. Zugegeben, das Abstraktionsprinzip hat der Herrgott dem deutschen Gesetzgeber nicht in die Feder diktiert. Kritik daran hat ihre Daseinsberechtigung, bloß leider nicht im Studium. (Und auch im Berufsleben nur als akademischer Einzelkämpfer auf verlorenem Posten.) Ob man die Aufspaltung eines meist einheitlichen Lebenssachverhalts in zwei unabhängige rechtliche Vorgänge nun einleuchtend findet oder darüber in Mordlust verfällt: Man muss sie und manch anderes Konstrukt ohne Klagen und Murren anwenden. Wer das mit seinen Blutdruckwerten nicht vereinbaren kann, dem bleibt für sein Studium nur der Rückgriff auf ein eng verwandtes juristisches Konzept: Das Trennungsprinzip.
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