8. Nicht ohne mein sehr gut
Wer zu Schulzeiten jahrelang die 13, 14 und 15 Punkte eingestrichen hat, hat in Bewertungsfragen womöglich eine gewisse Anspruchshaltung entwickelt. Diese wird im Jurastudium beinahe unweigerlich und unablässig enttäuscht werden. Über die Benotungspraxis, bei der man mit 9 von 18 Punkten (im staatlichen Examen) zu den besten 15 bis 20 Prozent zählt, wurde schon so manches Klagelied gesungen. Im Grunde kann einem das egal sein, denn die Wirtschaft kennt die juristischen Maßstäbe und passt ihre Erwartungen an. Aber wem es beim Gedanken schaudert, rein der Note nach schlechter abzuschneiden als all die Geisteswissenschaftler im eigenen Bekanntenkreis, der wird vielleicht besser selber einer.
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