9. Die Karnevalsband und die GEMA
Karneval ist ohne Hymnen zum Schunkeln und Mitgro?len undenkbar. Da hat der Sultan Durscht, Colonia lebt, Menschen strecken die Hände zum Himmel und haben 'ne "Superjeilezick". Diese und noch viele weitere Schlager werden wie jedes Jahr für Jahr aus der Mottenkiste geholt. So manche Kneipe spielt die eingängigen Songs von der CD, andere Lokale engagieren direkt eine Live-Band, um mit den Cover-Klassikern das jecke Volk zu unterhalten.
Doch wenn in Deutschland geschützte Musik aufgeführt wird, muss man zugleich an die "Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte" (GEMA) denken, welche die Urheberrechte von Komponisten und Musiktextern vertritt und die Zahlungen an die Schöpfer der Werke weiterleitet.
Führt der Kneipier also GEMA-pflichtige Stücke auf, muss er dies der GEMA melden und eine Gebühr zahlen. Wie hoch die Kosten dabei ausfallen, ist in jedem Einzelfall anders.
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