11. Miau: Krankmeldung wegen eines "Katers"?
Es ist Aschermittwoch, der Karneval ist vorbei, der Kater leider noch nicht. Doch kann man sich bei einer solchen selbstverschuldeten Arbeitsunfähigkeit überhaupt krank melden?
Ja, kann man. Denn im Arbeitsrecht gilt der Grundsatz: krank ist krank, auch, wenn die "Krankheit" nur in der Konsequenz einer wilden Feier besteht. Obwohl Kopfschmerz und Übelkeit sicherlich vorhersehbar waren, geht die Rechtsprechung – außer in krassen Fällen des planmäßigen Betrinkens – davon aus, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit nicht selbst verschuldet hat.
Na, dann kann ja nichts mehr schief gehen. In diesem Sinne: Prost!
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