Stehpinkeln als Mietmangel
Auch das Landgericht (LG) Berlin musste sich mit der Frage auseinandersetzen, ob Toilettengeräusche aus der Nachbarwohnung eine Mietminderung rechtfertigen.
In einem 2009 entschiedenen Fall sah es eine Mietminderung von zehn Prozent als angemessen an (Urt. v. 20.04.2009, Az. 67 S 335/08). Entscheidend war für das Gericht, dass "das Uringeräusch eines Stehpinklers (…) akustisch deutlich auffällig vernehmbar" war – und das im gesamten Wohnbereich.
Also Schluss mit der letzten Männerdomäne – zumindest für Berliner Mieter? Nicht unbedingt. Denn eine andere Kammer des LG Berlin wollte die genannte Rechtsprechung nicht fortführen (Urt. v. 12.05. 2013, Az. 65 S 159/12). Nach ihrer Auffassung begründen Toilettengeräusche nicht unbedingt einen Mangel. Jedenfalls konnte die Mangelhaftigkeit der Mietsache im zu entscheidenden Fall "nicht dadurch begründet werden, dass die Erholungsfunktion im Schlafzimmer dadurch beeinträchtigt sei, dass die Kläger jederzeit mit einem Auftreten der Urinstrahlgeräusche rechnen müssen".
(© Matthias Buehner - Fotolia.com)